Verfassungsgerichtshof B392/87

B392/87Constitutional CourtJun 9, 1988

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Full text

Verfassungsgerichtshof B392/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1988

Spruch

Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Bf. sind zur ungeteilten Hand schuldig, den mitbeteiligten Parteien zu Handen ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. Gottfried Korn die mit insgesamt 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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