Verfassungsgerichtshof B1126/87

B1126/87Constitutional CourtSep 26, 1988

Regest

Patentrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B1126/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1988

Spruch

Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird gleichfalls abgewiesen.

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