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B159/88•Verfassungsgerichtshof B159/88
B159/88Constitutional CourtSep 27, 1988
VfGH / Kosten, VfGH / Abtretung, VfGH / Prüfungsmaßstab, Beschlagnahme
1. Der Bf. ist durch die nach dem 7. Jänner 1988 bis zum 14. April 1988 fortdauernde vorläufige Beschlagnahme von pyrotechnischen Artikeln im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
2. Im übrigen ist der Bf. weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Bf. durch die am 23. Dezember 1987 durchgeführte vorläufige Beschlagnahme und ihre Fortdauer bis 7. Jänner 1988 in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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