Verfassungsgerichtshof B842/85

B842/85Constitutional CourtOct 3, 1988

Regest

Bezüge, Dienstrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B842/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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