Verfassungsgerichtshof B1293/88

B1293/88Constitutional CourtFeb 27, 1989

Regest

VfGH / Legitimation, Rechtsverletzung, VfGH / Abtretung, Grundverkehrsrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B1293/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1989

Spruch

1. beschlossen:

Die Beschwerde des J B wird zurückgewiesen.

2. gemäß Art144 B-VG zu Recht erkannt:

F A ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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