Verfassungsgerichtshof B1743/88

B1743/88Constitutional CourtFeb 28, 1989

Regest

Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B1743/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1989

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art8 MRK) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin, zu Handen des Beschwerdevertreters, die mit 11.000,-- S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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