Verfassungsgerichtshof B238/87

B238/87Constitutional CourtFeb 28, 1989

Regest

Ziviltechniker, VfGH / Anlaßfall, Kollegialbehörde

Full text

Verfassungsgerichtshof B238/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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