Verfassungsgerichtshof B1824/88

B1824/88Constitutional CourtMar 7, 1989

Regest

Nationalsozialisten, Polizeirecht, Ordnungsstörung, Auslegung, Kompetenz Bund - Länder Sicherheitspolizei allgemeine, Verwaltungsstrafrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B1824/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen jedoch antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.