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B588/89•Verfassungsgerichtshof B588/89
B588/89Constitutional CourtJun 23, 1989
Glücksspielmonopol, Kompetenz Bund - Länder Monopolwesen, Bundesverwaltung mittelbare, VfGH / Legitimation, Behördenzuständigkeit
Die Beschwerde wird hinsichtlich der zweitbeschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H. zurückgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird insoweit abgewiesen.
2. Gemäß Art144 B-VG zu Recht erkannt:
Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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