Verfassungsgerichtshof B572/89

B572/89Constitutional CourtJun 23, 1989

Regest

Grundverkehrsrecht Versteigerung exekutive, Verwaltungsverfahren, Parteistellung Grundverkehrsrecht, Berufung, Eigentumseingriff

Full text

Verfassungsgerichtshof B572/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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