The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
B159/86•Verfassungsgerichtshof B159/86
B159/86Constitutional CourtSep 26, 1989
Sicherheitspolizei, VfGH / Zuständigkeit, Hausdurchsuchung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, VfGH / Abtretung
Der Erstbeschwerdeführer ist dadurch, daß Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Schwechat am 8. Jänner 1986 in Schwechat in seine Garage eindrangen und eine Fensterscheibe, zwei Tore sowie ein Vorhängeschloß beschädigten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 6.600 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Soweit die Beschwerde vom Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde, wird sie zurückgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird in diesem Umfang abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.