Verfassungsgerichtshof B1123/88

B1123/88Constitutional CourtSep 28, 1989

Regest

Dienstrecht, Bezüge Neuregelung, Geltungsbereich eines Gesetzes, Post- und Telegraphenverwaltung Besoldungsgruppen, Rechtspolitik

Full text

Verfassungsgerichtshof B1123/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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