Verfassungsgerichtshof B706/89

B706/89Constitutional CourtSep 29, 1989

Regest

Versammlungsrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B706/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.