Verfassungsgerichtshof B1235/88

B1235/88Constitutional CourtNov 29, 1989

Regest

Bundesminister, Dienstrecht, Leistungsfeststellung, Organe oberste, Bescheidbegriff, Instanzenzug

Full text

Verfassungsgerichtshof B1235/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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