Verfassungsgerichtshof KI-2/89

KI-2/89Constitutional CourtFeb 26, 1990

Regest

VfGH / Kompetenzkonflikt, Jagdrecht, Jagdschaden, Jagd- und Wildschadenskommission, Schadenersatz, Behördenzuständigkeit

Full text

Verfassungsgerichtshof KI-2/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1990

Spruch

Zur Entscheidung über das Begehren des F B auf Ersatz eines im Jahr 1984 entstandenen Wildschadens durch die Firma S Co. KG in der Höhe von 9055,87 S sind die Jagd- und Wildschadensbehörden zuständig.

Der entgegenstehende Bescheid der Landeskommission für Jagdund Wildschäden beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 16. Juni 1989, Zl. VI/4-J-148, wird aufgehoben.

Das Bundesland Niederösterreich ist schuldig, der antragstellenden Partei F B die Kosten dieses Rechtsstreites im Betrag von 15.000 S binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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