The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
B712/89•Verfassungsgerichtshof B712/89
B712/89Constitutional CourtMar 13, 1990
VfGH / Prüfungsgegenstand, Bescheidberichtigung, Berichtigungsbescheid, Finanzverfahren, Ordnungsstrafe (Finanzverfahren), Meinungsäußerungsfreiheit
1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid insofern im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden, als dieser eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 2 Tagen aussprach.
In diesem Umfang wird der bekämpfte Bescheid als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Im übrigen ist der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen, generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. In diesem Umfang wird die Beschwerde abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer in sonstigen Rechten verletzt worden ist.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.