The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
B1228/88•Verfassungsgerichtshof B1228/88
B1228/88Constitutional CourtJun 12, 1990
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Verwaltungsstrafrecht, Festnehmung, Polizeirecht, Anstandsverletzung, Lärmerregung, Ordnungsstörung, Mißhandlung
1. Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß er am 8. Mai 1988 um
6. 52 Uhr in Wien I. von einem Organ der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und am Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt bis 14.20 Uhr angehalten worden ist, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.
2. Hingegen ist der Beschwerdeführer dadurch, daß er im Zuge der Festnahme von Organen der Bundespolizeidirektion Wien zu Boden geworfen, geschlagen und getreten wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt worden.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.