Verfassungsgerichtshof B216/88

B216/88Constitutional CourtJun 19, 1990

Regest

Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan

Full text

Verfassungsgerichtshof B216/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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