Verfassungsgerichtshof B1472/89

B1472/89Constitutional CourtJun 28, 1990

Regest

VfGH / Legitimation, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen, Zivilrecht, Versteigerung außergerichtliche, Kompetenz Bund - Länder Versteigerungen, Rechtsüberleitung, Behördenzuständigkeit, Rechtsbereinigung, Auslegung Verfassungs-, Berücksichtigungsprinzip, Verwaltungspolizei

Full text

Verfassungsgerichtshof B1472/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1990

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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