Verfassungsgerichtshof B221/90

B221/90Constitutional CourtSep 28, 1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B221/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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