Verfassungsgerichtshof B1368/87

B1368/87Constitutional CourtSep 28, 1990

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, Widmungskategorien (Raumordnung)

Full text

Verfassungsgerichtshof B1368/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1990

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadt Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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