Verfassungsgerichtshof B1379/89

B1379/89Constitutional CourtDec 3, 1990

Regest

Dienstrecht, Ruhestandsversetzung, Personalvertretung, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Kollegialbehörde, VfGH / Legitimation

Full text

Verfassungsgerichtshof B1379/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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