Verfassungsgerichtshof B628/90

B628/90Constitutional CourtFeb 25, 1991

Regest

Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwälte Pflichtverteidigung, Pflichtverteidigung, Rechtsgrundsätze, Auslegung, Verwaltungsverfahren Berufung, Berufung, Berufungsantrag begründeter

Full text

Verfassungsgerichtshof B628/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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