Verfassungsgerichtshof B1265/90

B1265/90Constitutional CourtMar 2, 1991

Regest

VfGH / Präjudizialität, Gerichtshof Oberster, Dienstrecht, Disziplinarrecht Richter, Richter, Suspendierung, Bezüge Kürzung, Strafe, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, VfGH / Aufhebung Wirkung, Übergangsbestimmung, Anlaßgesetz

Full text

Verfassungsgerichtshof B1265/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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