Verfassungsgerichtshof B793/90

B793/90Constitutional CourtJun 27, 1991

Regest

Verwaltungsverfahren, Parteistellung Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Ernennungsvoraussetzungen Dienstrecht, Lehrer, Besetzungsvorschlag

Full text

Verfassungsgerichtshof B793/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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