Verfassungsgerichtshof B247/91

B247/91Constitutional CourtOct 1, 1991

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Übergangsbestimmung, Behördenzuständigkeit, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Befangenheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B247/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer für Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- festgesetzten Prozeßkosten innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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