Verfassungsgerichtshof B1157/90

B1157/90Constitutional CourtOct 4, 1991

Regest

Verwaltungsverfahren, Vorfrage, Behördenzuständigkeit

Full text

Verfassungsgerichtshof B1157/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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