Verfassungsgerichtshof B839/91

B839/91Constitutional CourtOct 7, 1991

Regest

Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive

Full text

Verfassungsgerichtshof B839/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1991

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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