Verfassungsgerichtshof B96/91

B96/91Constitutional CourtOct 16, 1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B96/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1991

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Salzburg (Salzburger Landesregierung) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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