Verfassungsgerichtshof B130/91

B130/91Constitutional CourtNov 25, 1991

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

Full text

Verfassungsgerichtshof B130/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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