Verfassungsgerichtshof B1065/90

B1065/90Constitutional CourtNov 27, 1991

Regest

VfGH / Legitimation, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Kompetenz Bund - Länder Raumplanung, Kompetenz Bund - Länder Straßenpolizei, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Baupolizei örtliche, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Genehmigung (eines Flächenwidmungsplanes), Raumplanung örtliche, Baurecht, Ortsbildschutz, Gewerberecht, Lokalbedarf, Einkaufszentren, Supermärkte siehe Einkaufszentren, Determinierungsgebot, Bedarfsprüfung, Erwerbsausübungsfreiheit, Selbstverwaltungsrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B1065/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1991

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gemeinde durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.