Verfassungsgerichtshof B1382/89

B1382/89Constitutional CourtNov 30, 1991

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Ziviltechniker, Berufsrecht Ziviltechniker, Gewerberecht, Schutzbestimmungen (Gewerberecht), Prüfung (Maschinen und Geräte)

Full text

Verfassungsgerichtshof B1382/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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