Verfassungsgerichtshof B755/90

B755/90Constitutional CourtFeb 28, 1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B755/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1992

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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