Verfassungsgerichtshof B97/92

B97/92Constitutional CourtNov 30, 1992

Regest

Grundverkehrsrecht, Behördenzusammensetzung, Ausländergrunderwerb, Person juristische, Tribunal

Full text

Verfassungsgerichtshof B97/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1992

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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