Verfassungsgerichtshof B1048/91

B1048/91Constitutional CourtNov 30, 1992

Regest

Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot

Full text

Verfassungsgerichtshof B1048/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1992

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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