Verfassungsgerichtshof B761/92

B761/92Constitutional CourtDec 4, 1992

Regest

Krankenanstalten, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Fristsetzung, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung

Full text

Verfassungsgerichtshof B761/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Das Kostenbegehren der Salzburger Landesregierung wird abgewiesen.

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