Verfassungsgerichtshof B526/89

B526/89Constitutional CourtDec 15, 1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B526/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.