Verfassungsgerichtshof B468/91

B468/91Constitutional CourtMar 15, 1993

Regest

VfGH / Legitimation, Rundfunk, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Kollegialbehörde, Verwaltungsverfahren, Befangenheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Rundfunkkommission, Behördenzusammensetzung, Objektivitätsgebot (Rundfunk)

Full text

Verfassungsgerichtshof B468/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, den beteiligten Parteien J K, E G, U B und Dr. H F M zu Handen ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. G K die mit insgesamt 18.000,- S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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