Verfassungsgerichtshof B496/92

B496/92Constitutional CourtMar 16, 1993

Regest

Finanzverfahren, Rechtsmittel Finanzverfahren, Aussetzung der Entscheidung (Finanzverfahren), Fiskal-Lkw, Ermessen, Nachsicht (von Abgabenschuldigkeiten)

Full text

Verfassungsgerichtshof B496/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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