Verfassungsgerichtshof B587/92

B587/92Constitutional CourtMar 17, 1993

Regest

Paßwesen, VfGH / Anlaßfall, Privat- und Familienleben, Sichtvermerk

Full text

Verfassungsgerichtshof B587/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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