Verfassungsgerichtshof B1055/91

B1055/91Constitutional CourtJun 17, 1993

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1055/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1993

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 23.250,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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