Verfassungsgerichtshof B1899/92

B1899/92Constitutional CourtJun 23, 1993

Regest

Kreditwesen, Bescheidbegründung, Liquiditätsreserve

Full text

Verfassungsgerichtshof B1899/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1993

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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