Verfassungsgerichtshof B1041/93

B1041/93Constitutional CourtSep 27, 1993

Regest

Paßwesen, Fremdenrecht, Auslegung verfassungskonforme, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1041/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1993

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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