Verfassungsgerichtshof B1121/92

B1121/92Constitutional CourtSep 27, 1993

Regest

Rundfunk, Beschwerdeverfahren (Rundfunk)

Full text

Verfassungsgerichtshof B1121/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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