Verfassungsgerichtshof B552/92

B552/92Constitutional CourtSep 27, 1993

Regest

Rundfunk, Meinungsäußerungsfreiheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B552/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, den beteiligten Parteien Generalintendant G B sowie Dr. R N und J K zu Handen ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. G K die mit insgesamt 17.250 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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