Verfassungsgerichtshof B1633/92

B1633/92Constitutional CourtOct 14, 1993

Regest

Wasserrecht, Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes (Wasserrecht), Auftrag wasserpolizeilicher, Eigentumsbeschränkung, öffentliches Interesse, Verhältnismäßigkeitsprinzip

Full text

Verfassungsgerichtshof B1633/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1993

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Schutz des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.