Verfassungsgerichtshof B1355/93

B1355/93Constitutional CourtNov 30, 1993

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, beleidigende Schreibweise, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

Full text

Verfassungsgerichtshof B1355/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- festgesetzten Prozeßkosten zu Handen seiner Rechtsvertreter innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.