Verfassungsgerichtshof B732/93

B732/93Constitutional CourtFeb 28, 1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B732/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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