Verfassungsgerichtshof B1040/93

B1040/93Constitutional CourtMar 5, 1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1040/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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