Verfassungsgerichtshof B1256/93

B1256/93Constitutional CourtJun 16, 1994

Regest

Baurecht, Bausperre, Landschaftsschutz, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bebauungsplan, Geltungsbereich (örtlicher) einer Verordnung, Auslegung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1256/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1994

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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